CDU Heusenstamm: Abschaffung der Sraßenbeiträge


Heusenstamm, 10. Dezember 2020

                       

  

Pressemitteilung

 

CDU Heusenstamm: Abschaffung der Straßenbeiträge | Finanzierung der Straßensanierung durch Steuern | Prinzip: Alle nutzen – alle zahlen!

 

Die CDU Heusenstamm setzt sich für die Abschaffung der Straßenbeiträge ein und spricht sich gleichwohl gegen wiederkehrende Straßenbeiträge aus. Die Kosten für jegliche Form der Straßensanierung sollen zukünftig ausschließlich über Steuereinnahmen finanziert werden.

 

Die Straßen unserer Stadt sind Teil der Infrastruktur, die von allen Bürgerinnen und Bürgern für verschiedene Formen der Mobilität gemeinschaftlich genutzt werden kann – sei es zu Fuß, per Auto, Fahrrad oder Bus. Es gibt nicht „meine Straße“ oder „deine Straße, die ich nicht nutze“, sondern nur ein öffentliches Straßennetz. Alle potenziellen Nutzer sollten daher über ihre Steuern für dessen dauerhaften Erhalt gemeinschaftlich aufkommen.

 

Zum Hintergrund: Seit fast 20 Jahren erhebt die Stadt Heusenstamm einmalige Beiträge, wenn eine Straße grundhaft, d.h. vollständig, erneuert werden muss. Je nach Lage bzw. Bedeutung der Straße werden bis zu 75% der Kosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt. Dabei ist die grundhafte Sanierung von Straßen nicht mit der Reparatur zum Beispiel von Schlaglöchern zu verwechseln. Solche einfachen oder vereinzelten Erhaltungsmaßnahmen erfolgen heute bereits rein aus dem öffentlichen Haushalt der Stadt – somit aus Steuermitteln.

Bis vor zwei Jahren war die Beitragserhebung in Hessen gesetzlich vorgegeben, sofern eine Stadt defizitäre Haushalte aufwies. Seit 2019 ist nun diese strenge Vorgabe entfallen. Die teilweise Weiterbelastung der Erneuerungskosten an die Eigentümer basierte, historisch betrachtet, auf der Theorie, dass die Grundstücke durch den Straßenanschluss eine entsprechende Wertsteigerung bzw. Werterhaltung erfahren. Diese Rechtfertigung wird jedoch zunehmend kritisch betrachtet und – nach unserer gereiften Auffassung – bald schon vollständig überholt sein.

 

In der Mehrzahl der Bundesländer und inzwischen auch in über 130 hessischen Kommunen wurden die Straßenbeiträge mittlerweile abgeschafft und gegen wiederkehrende Straßenbeiträge oder steuerfinanzierte Modelle ersetzt.

Die Erhebung von Straßenbeiträgen in wiederkehrender Form, d.h. durch dauerhafte kleinere Zahlungen, klingt zunächst verlockend. Der Vorteil schwindet jedoch, wenn man bedenkt, dass auch der heutige, einmalige Beitrag per Ratenzahlung auf bis zu 20 Jahre aufgeteilt werden darf. Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich die „Wiederkehrenden“ vielmehr als die insgesamt teuerste und unflexibelste Erhebungsform. Problematisch ist vor allem der hohe Verwaltungsaufwand. Umfangreiche regelmäßige Vorplanungen eines Sanierungsprogramms, welches relativ starr einzuhalten wäre, Vor- und Nachkalkulationen der einzelnen Beiträge, die Bescheidbearbeitung sowie die drohenden rechtlichen Auseinandersetzungen binden sogar mehr Personal und verursachen mehr Kosten als im heutigen System der einmaligen Beiträge.

 

Diese „verlorenen“ Nebenkosten entfielen bei der Steuerfinanzierung weitgehend, sodass die Bürgerinnen und Bürgern eine insgesamt niedrigere Abgabenlast im Zusammenhang mit der Straßensanierung erwarten würde. Zur Wahrheit gehört dabei natürlich: Wenn an einer Stelle ein „Beitrag“ sinkt, muss möglicherweise an anderer Stelle die „Steuer“ steigen, bei einer Kommune in der Regel die Grundsteuer. Dies ist jedoch nur eine logische Folge einer geänderten Erhebungsform, die wir für jedermann gut nachvollziehbar halten – denn das Geld fällt ja nicht vom Himmel.

 

Wir halten das vorgeschlagene, steuerfinanzierte System für ein gerechtes Prinzip, welches sich nach unserer Wahrnehmung auch bundesweit durchsetzen wird. Da „starke Schultern“ allgemein auch eine höhere Steuerlast tragen, ist gleichwohl einem gewissen Solidarprinzip Rechnung getragen.