Dringlichkeitsantrag – Saal für Vereine für die Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2020
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten der Stadtverordnetenversammlung den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung erkennt den grundsätzlichen Bedarf des „Saals für Vereine“ für die regelmäßige Nutzung durch Vereine und andere Institutionen an. Für die weiteren Planungen bezügliche des Feuerwehrhauses – unabhängig von der Um-/Neubau- oder Standortfrage – wird festgehalten: Der bzw. ein Saal für Vereine wird in allen Planungsvarianten berücksichtigt, sei es durch Erhaltung, Erweiterung oder Integration in eine neue Bebauung. Eine innenstadtnahe Lage und vergleichbare Größe/Nutzbarkeit wird angestrebt. Die finanziellen Auswirkungen sind in den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Feuerwehrhauses stets mit abzubilden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die aktuelle Drucksache Nr. XVIII/296 zur Planung u.a. des Feuerwehr-Grundstücks an der Rembrücker Straße wurde seitens des Bürgermeisters in der laufenden Sitzungsrunde zurückgestellt. Ihrer Begründung ist jedoch zu entnehmen, dass der Saal für Vereine gegebenenfalls wegfallen könnte. Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich daher kurzfristig bezüglich der Notwendigkeit des Saals für Vereine positionieren, um dem Magistrat für die weiteren, unmittelbar anstehenden Überlegungen oder Änderungen seiner Vorlage einen klaren Handlungsrahmen zu geben.
Sachvortrag:
Der Saal für Vereine wird aktuell durchgehend und umfangreich genutzt. Dies nicht nur durch einen Hauptnutzer, das Tanzsportzentrum Heusenstamm, sondern auch regelmäßig durch andere Vereine (insb. Stadtkapelle, VdK, VSG Gymnastikgruppe, Förderverein der Feuerwehr) oder etwa durch die Stadt selbst; hierbei kann er nicht zuletzt auch als Großraum für Notfall-Ereignisse dienen.
Seine zentrale Lage spricht für sich, im Besonderen auch die gute und einfachere Erreichbarkeit für Senioren
oder Kinder. Seine Größe und Beschaffenheit ergänzen das bestehende Raumprogramm von städtischen
und anderen, z.B. kirchlichen, Einrichtungen in Heusenstamm sinnvoll und bedarfsgerecht.
Die Begründung der Magistratsvorlage suggeriert in ihrem letzten (und einzigen) Satz zum Thema Saal
für Vereine, man könnte den Raumbedarf ggf. durch andere Kapazitäten decken. Dies ist nicht nachvollziehbar
und widerspricht allen bisherigen Erfahrungen.
Unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Feuerwehrhauses möchten wir daher ein klares Bekenntnis
zur Notwendigkeit des Saals für Vereine herbeiführen und eine Leitplanke für alle weiteren
Überlegungen einziehen. Hierbei ist auch anzumerken, dass der Wegfall des Saals und seine Kompensation
bisher in den vorgelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen keine Rolle spielten; dieser Sachverhalt
muss jedoch in etwaigen Feuerwehr-Neubau-Szenarien mitberücksichtigt werden.