Gelände St. Cäcilia neu denken – Stadtverordnetenversammlung folgt Antrag der CDU


Heusenstamm, 27. Mai 2021

 

Gestern Abend sind die Stadtverordneten mehrheitlich unserem Vorschlag gefolgt, die Optionen für das Gelände St. Cäcilia im Sinne der Stadt neu zu überdenken. Die FDP hatte ihrerseits einen ähnlich lautenden Antrag eingereicht.

Der im Februar 2021 beschlossene Antrag zum Familienzentrum St. Cäcilia wurde zunächst aufgehoben, da er eine zu weitgehende und einseitige Vorfestlegung im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Geländes darstellt. Zudem war der beschlossene Vorschlag für die Stadt Heusenstamm, trotz teilweiser zugesagter Fördermittel von insgesamt weniger als 50 %, nicht realistisch und nachhaltig finanzierbar, bzw. stellte ein unkalkulierbares finanzielles Risiko allein zulasten der Stadt dar.

Bestehen bleiben nun selbstverständlich die seinerzeit, bereits aufgrund eines Änderungsantrags der CDU/FDP, ergänzten Prüfungsfragen, insbesondere hinsichtlich des bisher nicht vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleichs verschiedener Optionen, der allgemeinen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie die Einholung einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht.

Wie bereits mehrfach dargestellt, lehnen wir den Bau einer Kindertagestätte auf besagtem Gelände aus Platz- und Erschließungsgründen, wie auch aufgrund der unverhältnismäßig hohen Investitionskosten für eine Kita, ab. Ausreichend alternative Flächen, die es zeitnäher zu entwickeln gilt, liegen vor. Dies wurde nun so beschlossen.

Die Aufhebung des ursprünglichen Antrags macht zudem die Haltung der Stadt gegenüber der Katholischen Kirche deutlich, dass ein Erbbaurechtsvertrag nicht im Interesse der Stadt ist. Er stellt vor allem eine – im Vergleich zu anderen Institutionen in unserer Stadt – einseitige und unverhältnismäßige Besserstellung der Kirche dar. Um eine Nutzung im gegenseitigen Interesse zu ermöglichen, soll jedoch über einen (Teil-)Verkauf verhandelt werden. Hierzu ist essenziell, dass der Öffentlichkeit verlässliche Aussagen auch über die Haltung des Bistums Mainz (bzgl. der Verwertung von Immobilienvermögen) dargelegt werden.

„Das ist ein neuer Aufbruch“, schloss Steffen Ball in seinen Wortbeitrag zur Begründung des Antrags. Denn: Nun wird auch die Prüfung anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten, z.B. mit einer caritativen/inklusiven Einrichtung, ergänzend vorgenommen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung des Projekts von elementarer Bedeutung, da hierüber möglicherweise eine nachhaltige Einbindung eines Projektpartners für Bau und Betrieb erreicht werden kann.

Zuletzt soll in nächster Zeit auch über das Maß bzw. die Dichte der gewünschten Bebauung in der Innenstadtlage, auch unter ökologischen Aspekten, intensiv diskutiert werden.

Bei neun Enthaltungen (Volt, FWH, Grüne) und nur sieben Gegenstimmen (SPD), war eine Mehrheit für den Antrag bereits durch die 15 CDU- und zwei FDP-Stimmen mehr als gegeben.

 

Die CDU löst damit ein Wahlversprechen aus den „10+1-Sofortmaßnahmen, wenn wir die Kommunalwahl gewinnen“ ein, das lautet: „Die Herzkammer der Altstadt (Gelände St. Cäcilia) auf eine solide Basis stellen ein tragfähiges Konzept entwickeln, den finanziellen Infarkt abwenden. Langfristige Wirtschaftlichkeitsvergleiche und alternative Betreiber-/Erbauer-Modelle müssen auch hier angestellt werden.“ 

 

Die gesamte Rede von Steffen Ball zu dem Antrag können Sie mit klick auf den Button herunterladen: